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   BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70   

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https://dejure.org/1970,2002
BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70 (https://dejure.org/1970,2002)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1970 - VII P 2.70 (https://dejure.org/1970,2002)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - VII P 2.70 (https://dejure.org/1970,2002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewirkung einer Abordnung durch eine Freistellung - Selbstständige personalvertretungsrechtliche Bedeutung des Begriffs der Abordnung in § 9 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz (PersVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70
    Ist ein Bediensteter in eine andere Dienststelle tatsächlich eingegliedert, so wird er, wenn diese Eingliederung drei Monate übersteigt, in ihr wahlberechtigt (vgl. zu dieser Frage BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]; 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61][244, 245]; 28, 282 [284]).

    Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung auf den Beschluß vom 8. Juni 1962 (BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]).

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70
    Ist ein Bediensteter in eine andere Dienststelle tatsächlich eingegliedert, so wird er, wenn diese Eingliederung drei Monate übersteigt, in ihr wahlberechtigt (vgl. zu dieser Frage BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]; 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61][244, 245]; 28, 282 [284]).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70
    Ist ein Bediensteter in eine andere Dienststelle tatsächlich eingegliedert, so wird er, wenn diese Eingliederung drei Monate übersteigt, in ihr wahlberechtigt (vgl. zu dieser Frage BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]; 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61][244, 245]; 28, 282 [284]).
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